Die Top-10 Tipps für Studenten
Kosten für Studium steuerlich absetzbar ?
ja, als Umschulngsmaßnahme, wenn davor Beruf ausgeübt wurde, auch wenn es sich um eine völlig andere Fachrichtugn handelt (zB. Berufstätigkeit: Chemilaborant / Studium: angew. Kunstwissenschaft). Es muß die konkrete Absicht vorliegen, aufgrund der Umschulung später Einkünfte zu erzielen. Eine konkrete Berufsvorstellung muß nicht gegeben sein. VwGH 23.5.2013, 2011/15/0159